{"id":731,"date":"2016-07-26T17:56:38","date_gmt":"2016-07-26T15:56:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ambrosia.eu\/?page_id=731"},"modified":"2021-08-12T17:34:22","modified_gmt":"2021-08-12T15:34:22","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ambrosia.eu\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h2>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/h2>\n<h3>1. Allgemeines<\/h3>\n<p>1.1 Bei allen Verk\u00e4ufen der Nordzucker AG (im Weiteren \u201eLieferant\u201c genannt) an einen K\u00e4ufer (im Weiteren \u201eKunde\u201c genannt) gelten ausschlie\u00dflich die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Weiteren die \u201eAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c genannt). Entgegenstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden, die von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichen, werden vom Lieferanten nicht anerkannt, au\u00dfer diese wurden in schriftlicher Form ausdr\u00fccklich vereinbart.<\/p>\n<p>1.2 Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrags (im Weiteren \u201eVertrag\u201c genannt).<\/p>\n<p>1.3 Produkte gem\u00e4\u00df diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen meint alle Zuckerprodukte f\u00fcr Industrie, Einzelhandel und Gastronomie, die vom Lieferanten an den Kunden geliefert werden (im Weiteren \u201eProdukte\u201c genannt).<\/p>\n<h3>2 Auftr\u00e4ge\/Abrufe<\/h3>\n<p>2.1 Einzelne Auftr\u00e4ge\/Abrufe gem\u00e4\u00df des Vertrages (im Weiteren \u201eAuftr\u00e4ge\u201c genannt) sind dem Kundenservice des Lieferanten rechtzeitig vor der gew\u00fcnschten Lieferung zu erteilen.<\/p>\n<p>2.2 Auftr\u00e4ge m\u00fcssen mindestens die folgenden Informationen enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Name des Kunden<\/li>\n<li>Bezug zum jeweiligen Vertrag (z. B. Vertragsnummer etc.)<\/li>\n<li>Produkt<\/li>\n<li>Menge<\/li>\n<li>Incoterm (Bestimmungsort)<\/li>\n<li>Gew\u00fcnschtes Lieferdatum<\/li>\n<\/ul>\n<p>2.3 Auftr\u00e4ge sind nur dann bindend, wenn die Bedingungen des Auftrages mit den Bedingungen des Vertrages \u00fcbereinstimmen. Abweichend hiervon durchgef\u00fchrte Auftr\u00e4ge, die nicht mit dem Vertrag \u00fcbereinstimmen, \u00e4ndern die Bedingungen des Vertrages nicht.<\/p>\n<h3>3 Gewicht<\/h3>\n<p>3.1 Die Parteien vereinbaren, dass das Gewicht g\u00fcltig ist, welches an der Ausgangswaage des Lieferanten festgestellt wurde.<\/p>\n<p>3.2 Falls die Menge der betreffenden Lieferung unter oder \u00fcber der bestellten Menge liegt, wird die tats\u00e4chlich gelieferte Menge als auftragsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung angesehen und als Grundlage f\u00fcr die Rechnungsstellung verwendet.<\/p>\n<h3>4 Lieferbedingungen<\/h3>\n<p>4.1 Alle Produkte werden gem\u00e4\u00df den zwischen den Parteien vereinbarten Incoterms\u00ae 2020 geliefert. Falls keine bestimmte Lieferbedingung zwischen den Parteien vereinbart wird, gilt die Lieferung Ab Werk (Incoterms\u00ae 2020), welches vom Lieferanten bestimmt worden ist.<\/p>\n<p>4.2 Der Lieferant benachrichtigt den Kunden ohne schuldhafte Verz\u00f6gerung \u00fcber jede vorhersehbare Versp\u00e4tung und deren erwartete Zeitdauer.<\/p>\n<p>4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Mengen sukzessive durch einzelne Auftr\u00e4ge innerhalb der von den Parteien vereinbarten Vertragsbedingung abzurufen. Falls der Kunde nach dem Ende der Vertragslaufzeit nicht die gesamte, zwischen den Parteien vereinbarte festgelegte Menge abgerufen hat, ist der Kunde \u2013 falls der Lieferant dies innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beendigung des Vertrages verlangt \u2013 immer noch verpflichtet, seine Verpflichtung zur Erteilung von Auftr\u00e4gen f\u00fcr die verbleibende Menge zu erf\u00fcllen. Unabh\u00e4ngig hiervon hat der Kunde pauschalierten Schadensersatz an den Lieferanten in H\u00f6he von 0,1 % des vereinbarten Nettoverkaufspreises der nicht beauftragten Menge pro Kalendertag f\u00fcr die Verz\u00f6gerung zu zahlen. Die Frist zur Berechnung des Schadensersatzes beginnt mit dem Kalendertag, der auf die Beendigung des Vertrages folgt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Schadensersatzes endet mit dem Kalendertag, an dem der Kunde die bisher nicht abgerufene Menge vollst\u00e4ndig abnimmt. Die Verpflichtung zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes ist auf maximal 10 % des Nettoverkaufspreises der gesamten nicht abgerufenen Menge begrenzt. Der Lieferant beh\u00e4lt sich das Recht vor, dar\u00fcber hinausgehende Forderungen geltend zu machen. Dem Kunden ist es ausdr\u00fccklich\u00a0gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass der Lieferant keinen Schaden oder Verlust erlitten hat oder dass die H\u00f6he des vom Lieferanten erlittenen Schadens oder Verlustes geringer ist als die H\u00f6he des geleisteten Schadensersatzes.<\/p>\n<h3>5 Preis<\/h3>\n<p>5.1 Vereinbarte Preise sind stets Nettopreise, exklusive Mehrwertsteuer und jeglicher anderer Steuern und Geb\u00fchren. Der Preis wird zuz\u00fcglich der geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>5.2 Im Falle einer MwSt.-befreiten EU-Lieferung ist der Kunde verpflichtet, den Lieferanten rechtzeitig vor dem ersten Auftrag \u00fcber seine g\u00fcltige USt-Identifikationsnummer und unverz\u00fcglich \u00fcber jede \u00c4nderung dieser zu informieren. Auf Verlangen ist der Kunde des Weiteren verpflichtet, dem Lieferanten alle relevanten Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen (wie z. B. Datum und Ort des Wareneingangs etc.), die den Lieferanten dazu berechtigen, die Lieferung als mehrwertsteuerbefreite EU-Lieferung in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>5.3 Wenn nicht anderweitig in schriftlicher Form vereinbart, versteht sich der Preis \u201cAb Werk\u201d (Incoterms\u00ae 2020).<\/p>\n<h3>6 Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<p>6.1 Wenn nicht anderweitig zwischen den Parteien in schriftlicher Form vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abz\u00fcge f\u00e4llig und ist der Rechnungsbetrag auf das Konto des Lieferanten zu \u00fcberweisen. Die Transaktionsgeb\u00fchren werden vom Kunden getragen.<\/p>\n<p>6.2 Im Falle eines Zahlungsverzugs beh\u00e4lt sich der Lieferant das Recht vor, Zinsen nach den gesetzlichen Regelungen zu fordern. Zus\u00e4tzlich beh\u00e4lt sich der Lieferant das Recht vor, weitere Schadensersatzanspr\u00fcche f\u00fcr den Zahlungsverzug geltend zu machen.<\/p>\n<p>6.3 Im Falle, dass der Kunde mehr als zehn (10) Kalendertage mit einer f\u00e4lligen Zahlung im Verzug ist, ist der Lieferant berechtigt, weitere Lieferungen von angemessenen Vorauszahlungen oder Sicherheiten abh\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<p>6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Recht zur Aufrechnung gegen\u00fcber den Zahlungsanspr\u00fcchen des Lieferanten geltend zu machen, es sei denn, diese sind vom Lieferanten schriftlich best\u00e4tigt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt.<\/p>\n<h3>7 Gefahr\u00fcbergang<\/h3>\n<p>7.1 Die Gefahr an den Produkten geht gem\u00e4\u00df den vereinbarten Incoterms\u00ae 2020 (vgl. Klausel 4) bei Lieferung an den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<h3>8 Kontrolle<\/h3>\n<p>8.1 Es gilt \u00a7 377 HGB.<\/p>\n<h3>9 Leistungspflicht\/ eingeschr\u00e4nkte Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<p>9.1 Im Zeitpunkt der Lieferung entsprechen die Produkte der\/den Spezifikation\/en, wie diese zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde(n).<\/p>\n<p>9.2 Der Lieferant \u00fcbernimmt hinsichtlich der Verkehrsf\u00e4higkeit oder Eignung f\u00fcr einen bestimmte Zweck oder Gebrauch der Produkte weder explizit noch implizit eine Gew\u00e4hrleistung\/Garantie, es sei denn, diese wurde schriftlich vereinbart.<\/p>\n<h3>10 M\u00e4ngel\/Nichtkonformit\u00e4t<\/h3>\n<p>10.1 Unter der Voraussetzung, dass der Kunde gem\u00e4\u00df Klausel 8 rechtzeitigt eine schriftliche R\u00fcge vorgenommen hat, ist der Lieferant auf eigene Kosten aber nach eigenem Ermessen berechtigt, (1) die fehlerhaften oder nicht konformen Produkte innerhalb einer angemessenen Zeitspanne nachzubessern oder (2) zu ersetzen oder (3) eine Gutschrift f\u00fcr die betreffenden fehlerhaften oder nicht konformen Produkte auszustellen.<\/p>\n<p>10.2 Jeder Teil der fehlerhaften oder nicht konformen Produkte, der vom Lieferanten ersetzt wird, wird beim Erhalt zum Eigentum des Lieferanten.<\/p>\n<p>10.3 Falls es der Lieferant schuldhaft vers\u00e4umt, innerhalb angemessener Zeit die M\u00e4ngel gem\u00e4\u00df Klausel 10.1 zu beheben, ist der Kunde berechtigt, einen Preisnachlass entsprechend der M\u00e4ngel oder Nichtkonformit\u00e4t zu verlangen oder den Auftrag zu stornieren. Auftr\u00e4ge, die von den Fehlern oder der Nichtkonformit\u00e4t nicht betroffen sind, k\u00f6nnen nicht storniert werden.<\/p>\n<p>10.4 Der Kunde kann Anspr\u00fcche auf Nachbesserung, Ersatz, Stornierung und\/oder Preisnachlass nur dann geltend machen, wenn dieser innerhalb von zw\u00f6lf (12) Monaten ab Gefahr\u00fcbergang dem Lieferanten diesbez\u00fcglich eine schriftliche Mitteilung gemacht hat. Diese Regelung gilt jedoch nicht im Falle von Vorsatz oder einem arglistigem Verschweigen von M\u00e4ngeln oder bei Nichteinhaltung einer zugesicherten Eigenschaft durch den Lieferanten. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p>10.5 Die M\u00e4ngelbeseitigung bei fehlerhaften oder anderweitig nicht konformen Produkten ist auf die oben dargelegten Bestimmungen beschr\u00e4nkt. Klausel 11 bleibt jedoch unber\u00fchrt.<\/p>\n<h3>11 Haftung<\/h3>\n<p>11.1 Der Lieferant haftet f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorschriften, auch f\u00fcr seine Angestellten und andere Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>11.2 Gleiches gilt im Falle von fahrl\u00e4ssig verursachten Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, sowie im Falle von vom Lieferanten geleisteten Garantien.<\/p>\n<p>11.3 F\u00fcr Eigentums- und Verm\u00f6genssch\u00e4den als Ergebnis einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit sind der Lieferant und seine Angestellten und andere Erf\u00fcllungsgehilfen nur f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen haftbar; dies jedoch nur bis zu der H\u00f6he der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren und typischen Sch\u00e4den. Wesentliche Vertragsverpflichtungen sind solche, die die Erf\u00fcllung des Vertrags kennzeichnen und auf die sich der Kunde verlassen kann. Dar\u00fcber hinaus ist die Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.<\/p>\n<p>11.4 Durch die vorgenannten Bestimmungen bleibt eine etwaige Haftung gem\u00e4\u00df dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>11.5 Soweit dem Kunden bekannt wird, dass Produkte des Kunden, die Produkte des Lieferanten beinhalten, und\/oder die Produkte des Lieferanten Sch\u00e4den verursacht haben oder ein solches Risiko besteht, wird der Kunde den Lieferanten unverz\u00fcglich hier\u00fcber schriftlich benachrichtigen. Eine solche Mitteilung befreit den Kunden nicht von seiner Schadensminderungspflicht.<\/p>\n<h3>12 Geistige Eigentumsrechte<\/h3>\n<p>12.1 Alle mit den Produkten verbundenen geistigen Eigentumsrechte (in jeglicher Form) sind das ausschlie\u00dfliche Eigentum des Lieferanten.<\/p>\n<p>12.2 Jedes geistige Eigentumsrecht des Lieferanten darf zum Zweck der Verwendung\/Weiterver\u00e4u\u00dferung der Produkte durch den Kunden genutzt werden. Jeder andere Zweck erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten.<\/p>\n<h3>13 H\u00f6here Gewalt<\/h3>\n<p>13.1 Keine Partei ist verantwortlich f\u00fcr eine Verz\u00f6gerung oder ein Vers\u00e4umnis bei der Erf\u00fcllung ihrer vertragsgem\u00e4\u00dfen Verpflichtungen, falls dieser Versto\u00df durch ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt verursacht wurde.<\/p>\n<p>13.2 H\u00f6here Gewalt meint ein unvorhersehbares Ereignis au\u00dferhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei. H\u00f6here Gewalt umfasst dabei unter anderem Feuer, \u00dcberschwemmungen, Missernten, Erdbeben, Explosionen, Krankheiten, Seuchen, Epidemien, Pandemien sowie die daraus resultierenden Folgen, Verkehrsbehinderungen, Aufst\u00e4nde, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, nicht verschuldeten ausreichenden Zugang zu Transportmitteln, Frachtembargos und Eingriffe durch den Staat oder andere Beh\u00f6rden. Im Falle, dass der Unterlieferant des Lieferanten von derartigen Ereignissen betroffen ist, und dies die Erf\u00fcllung der Vertragsverpflichtungen des Lieferanten beeintr\u00e4chtigt, wird dies ebenfalls als ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt angesehen.<\/p>\n<p>13.3 Falls ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt auftritt, benachrichtigt die betroffene Partei unverz\u00fcglich die andere Partei dar\u00fcber (m\u00f6glichst in schriftlicher Form).<\/p>\n<p>13.4 Das Ereignis h\u00f6herer Gewalt berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung von Auftr\u00e4gen, die bereits vergeben wurden. Falls das Ereignis h\u00f6herer Gewalt mehr als 60 Tage andauert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen. Keine Partei ist berechtigt, Schadensersatz oder andere Kosten jeglicher Art aufgrund dieser K\u00fcndigung zu verlangen.<\/p>\n<h3>14 Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>14.1 Der Lieferant beh\u00e4lt sich das Recht an den gelieferten Produkten solange vor, bis alle Zahlungen (einschlie\u00dflich m\u00f6glicher Zinsen und Kosten) gem\u00e4\u00df Vertrag eingegangen sind. In dem Falle, dass der Kunde gegen den Vertrag verst\u00f6\u00dft, besonders in dem Falle eines Zahlungsverzugs, ist der Lieferant berechtigt, die gelieferten Produkte jederzeit zur\u00fcckzunehmen.<\/p>\n<p>14.2 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Produkte im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr weiterzuverkaufen. Der Kunde \u00fcbertr\u00e4gt jedoch damit bereits zu diesem Zeitpunkt dem Lieferanten alle Forderungen gegen\u00fcber seinen Kunden oder dritten Parteien, die dem Kunden aufgrund dieses Weiterverkaufs zustehen, bis zu dem Betrag der in Rechnung gestellten Summe (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) der Forderung des Lieferanten, ungeachtet dessen, ob die gelieferten Produkte ohne Weiterverarbeitung oder nach der Weiterverarbeitung weiterverkauft wurden.<\/p>\n<p>14.3 Falls die gelieferten Produkte untrennbar verbunden oder mit anderen Sachen\/Produkten, die nicht dem Lieferanten geh\u00f6ren, vermischt sind, wird der Lieferant Miteigent\u00fcmer der neuen dabei erzeugten Sachen\/Produkten und zwar im Verh\u00e4ltnis des Wertes der gelieferten Produkte (Rechnungssumme, einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) zu den anderen Sachen\/Produkten, mit denen sie zu dem Zeitpunkt, an dem diese Verbindung oder Mischung stattfand, verbunden oder vermischt wurden. Falls die Mischung so erfolgt, dass die Sache\/das Produkt des Kunden als prim\u00e4re Sache\/Produkt anzusehen ist, wird vereinbart, dass der Kunde das anteilsm\u00e4\u00dfige Miteigentum dem Lieferanten \u00fcbertr\u00e4gt. Der Kunde verwahrt das alleinige Eigentum des Lieferanten oder das auf diese Weise erzeugte geteilte Eigentum f\u00fcr den Lieferanten.<\/p>\n<p>14.4 Falls der erzielbare Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, auf die der Lieferant gem\u00e4\u00df der vorgenannten Bestimmungen einen Anspruch hat, die Summe der Forderungen des Lieferanten um mehr als 10 % \u00fcbersteigt, ist der Lieferant verpflichtet, auf Verlangen des Kunden nach Wahl des Lieferanten diejenigen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, welche diese Summe \u00fcbersteigen, freizugeben<\/p>\n<h3>15 Annahmeverzug<\/h3>\n<p>15.1 In dem Falle, dass der Kunde au\u00dferstande ist, die vereinbarten Produkte zum vereinbarten Datum und am vereinbarten Ort der Lieferung entgegenzunehmen, benachrichtigt der Kunde unverz\u00fcglich den Lieferanten dar\u00fcber, unter Nennung des Grundes des (erwarteten) Verzugs und einer Zeitangabe, wann der Empfang nach Einsch\u00e4tzung des Kunden stattfinden wird, wobei dies der Zustimmung des Lieferanten bedarf. In diesem Falle geht das Verlust- und Schadensrisiko der Produkte an den Kunden \u00fcber, als ob die Lieferung an dem vereinbarten Lieferdatum stattgefunden h\u00e4tte.<\/p>\n<p>15.2 Der Kunde entsch\u00e4digt den Lieferanten f\u00fcr jegliche Ausgaben oder Verluste, die f\u00fcr den Lieferanten in Verbindung mit dem Annahmeverzug des Kunden entstehen.<\/p>\n<h3>16 Geheimhaltung<\/h3>\n<p>16.1 Auftr\u00e4ge, der Vertrag und alle damit verbundenen Dokumente sowie Informationen, die als Gesch\u00e4ftsgeheimnisse (durch Kennzeichnung oder aufgrund ihrer Natur) zwischen den Parteien bekannt sind, werden von den Parteien geheim gehalten. Die Parteien sind jedoch berechtigt, ihren verbunden Unternehmen (\u00a7 15 AktG) vertrauliche Informationen offenzulegen. Des Weiteren sind die Parteien berechtigt, Finanzinstituten und deren Beratern vertrauliche Informationen zu Finanzierungszwecken offenzulegen. Gleiches gilt, soweit dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder zur Durchf\u00fchrung des Vertrages notwendig ist.<\/p>\n<h3>17 Abtretung<\/h3>\n<p>17.1 Keine Partei ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten gem\u00e4\u00df Vertrag an eine dritte Partei ohne vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei abzutreten. \u00a7 354 a HGB bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<h3>18 Geltendes Recht und Rechtsprechung<\/h3>\n<p>18.1 Der Vertrag einschlie\u00dflich der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unterliegt deutschem Recht und wird gem\u00e4\u00df diesem ausgelegt, jedoch unter Ausschluss des kollisionsrechtlichen internationalen Privatrechts. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) findet keine Anwendung.<\/p>\n<p>18.2 Der Lieferant und der Kunde vereinbaren, dass f\u00fcr jede Streitigkeit oder Forderung, die aus dem Vertrag und\/oder den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen entsteht oder in Verbindung mit diesem\/diesen steht, oder dessen\/deren Bruch, Aufl\u00f6sung oder Ung\u00fcltigkeit betreffen, ausschlie\u00dflich das Landgericht Braunschweig, Deutschland, zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<h3>19 Sonstiges<\/h3>\n<p>19.1 Falls eine Bedingung des Vertrags oder der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sich gem\u00e4\u00df geltendem Recht als unwirksam bzw. nicht durchsetzbar oder l\u00fcckenhaft erweist, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Regelungen hiervon nicht ber\u00fchrt. An Stelle dieser Bestimmung werden diejenigen Regelungen vereinbart, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vereinbart h\u00e4tten.<\/p>\n<p>19.2 \u00c4nderungen an dem Vertrag sind nur g\u00fcltig, wenn sie schriftlich zwischen dem Lieferanten und dem Kunden vereinbart wurden.<\/p>\n<p>19.3 Eine Verzichtserkl\u00e4rung des Lieferanten bei einer Verletzung einer Bestimmung des Vertrags wird nicht als eine Verzichtserkl\u00e4rung bei einer nachfolgenden Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung angesehen.<\/p>\n<p>19.4 Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen wurden in englischer Sprache verfasst, werden aber gem\u00e4\u00df deutschem Recht ausgelegt, sodass im Falle eines Widerspruchs zwischen der englischen juristischen Bedeutung und der deutschen juristischen Bedeutung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen die deutsche juristische Bedeutung Vorrang hat.<\/p>\n<p>19.5 Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen treten zum 01.06.2020 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Bei allen Verk\u00e4ufen der Nordzucker AG (im Weiteren \u201eLieferant\u201c genannt) an einen K\u00e4ufer (im Weiteren \u201eKunde\u201c genannt) gelten ausschlie\u00dflich die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Weiteren die \u201eAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c genannt). Entgegenstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden, die von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichen, werden vom Lieferanten nicht anerkannt, au\u00dfer diese wurden in schriftlicher Form ausdr\u00fccklich vereinbart. 1.2 Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrags (im Weiteren \u201eVertrag\u201c genannt). 1.3 Produkte gem\u00e4\u00df diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen meint alle Zuckerprodukte f\u00fcr Industrie, Einzelhandel und Gastronomie, die vom Lieferanten an den Kunden geliefert werden (im Weiteren \u201eProdukte\u201c genannt). 2 Auftr\u00e4ge\/Abrufe 2.1 Einzelne Auftr\u00e4ge\/Abrufe gem\u00e4\u00df des Vertrages (im Weiteren \u201eAuftr\u00e4ge\u201c genannt) sind dem Kundenservice des Lieferanten rechtzeitig vor der gew\u00fcnschten Lieferung zu erteilen. 2.2 Auftr\u00e4ge m\u00fcssen mindestens die folgenden Informationen enthalten: Name des Kunden Bezug zum jeweiligen Vertrag (z. B. Vertragsnummer etc.) Produkt Menge Incoterm (Bestimmungsort) Gew\u00fcnschtes Lieferdatum 2.3 Auftr\u00e4ge sind nur dann bindend, wenn die Bedingungen des Auftrages mit den Bedingungen des Vertrages \u00fcbereinstimmen. Abweichend hiervon durchgef\u00fchrte Auftr\u00e4ge, die nicht mit dem Vertrag \u00fcbereinstimmen, \u00e4ndern die Bedingungen des Vertrages nicht. 3 Gewicht 3.1 Die Parteien vereinbaren, dass das Gewicht g\u00fcltig ist, welches an der Ausgangswaage des Lieferanten festgestellt wurde. 3.2 Falls die Menge der betreffenden Lieferung unter oder \u00fcber der bestellten Menge liegt, wird die tats\u00e4chlich gelieferte Menge als auftragsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung angesehen und als Grundlage f\u00fcr die Rechnungsstellung verwendet. 4 Lieferbedingungen 4.1 Alle Produkte werden gem\u00e4\u00df den zwischen den Parteien vereinbarten Incoterms\u00ae 2020 geliefert. Falls keine bestimmte Lieferbedingung zwischen den Parteien vereinbart wird, gilt die Lieferung Ab Werk (Incoterms\u00ae 2020), welches vom Lieferanten bestimmt worden ist. 4.2 Der Lieferant benachrichtigt den Kunden ohne schuldhafte Verz\u00f6gerung \u00fcber jede vorhersehbare Versp\u00e4tung und deren erwartete Zeitdauer. 4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Mengen sukzessive durch einzelne Auftr\u00e4ge innerhalb der von den Parteien vereinbarten Vertragsbedingung abzurufen. Falls der Kunde nach dem Ende der Vertragslaufzeit nicht die gesamte, zwischen den Parteien vereinbarte festgelegte Menge abgerufen hat, ist der Kunde \u2013 falls der Lieferant dies innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beendigung des Vertrages verlangt \u2013 immer noch verpflichtet, seine Verpflichtung zur Erteilung von Auftr\u00e4gen f\u00fcr die verbleibende Menge zu erf\u00fcllen. Unabh\u00e4ngig hiervon hat der Kunde pauschalierten Schadensersatz an den Lieferanten in H\u00f6he von 0,1 % des vereinbarten Nettoverkaufspreises der nicht beauftragten Menge pro Kalendertag f\u00fcr die Verz\u00f6gerung zu zahlen. Die Frist zur Berechnung des Schadensersatzes beginnt mit dem Kalendertag, der auf die Beendigung des Vertrages folgt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Schadensersatzes endet mit dem Kalendertag, an dem der Kunde die bisher nicht abgerufene Menge vollst\u00e4ndig abnimmt. Die Verpflichtung zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes ist auf maximal 10 % des Nettoverkaufspreises der gesamten nicht abgerufenen Menge begrenzt. Der Lieferant beh\u00e4lt sich das Recht vor, dar\u00fcber hinausgehende Forderungen geltend zu machen. Dem Kunden ist es ausdr\u00fccklich\u00a0gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass der Lieferant keinen Schaden oder Verlust erlitten hat oder dass die H\u00f6he des vom Lieferanten erlittenen Schadens oder Verlustes geringer ist als die H\u00f6he des geleisteten Schadensersatzes. 5 Preis 5.1 Vereinbarte Preise sind stets Nettopreise, exklusive Mehrwertsteuer und jeglicher anderer Steuern und Geb\u00fchren. Der Preis wird zuz\u00fcglich der geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. 5.2 Im Falle einer MwSt.-befreiten EU-Lieferung ist der Kunde verpflichtet, den Lieferanten rechtzeitig vor dem ersten Auftrag \u00fcber seine g\u00fcltige USt-Identifikationsnummer und unverz\u00fcglich \u00fcber jede \u00c4nderung dieser zu informieren. Auf Verlangen ist der Kunde des Weiteren verpflichtet, dem Lieferanten alle relevanten Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen (wie z. B. Datum und Ort des Wareneingangs etc.), die den Lieferanten dazu berechtigen, die Lieferung als mehrwertsteuerbefreite EU-Lieferung in Rechnung zu stellen. 5.3 Wenn nicht anderweitig in schriftlicher Form vereinbart, versteht sich der Preis \u201cAb Werk\u201d (Incoterms\u00ae 2020). 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Wenn nicht anderweitig zwischen den Parteien in schriftlicher Form vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abz\u00fcge f\u00e4llig und ist der Rechnungsbetrag auf das Konto des Lieferanten zu \u00fcberweisen. Die Transaktionsgeb\u00fchren werden vom Kunden getragen. 6.2 Im Falle eines Zahlungsverzugs beh\u00e4lt sich der Lieferant das Recht vor, Zinsen nach den gesetzlichen Regelungen zu fordern. Zus\u00e4tzlich beh\u00e4lt sich der Lieferant das Recht vor, weitere Schadensersatzanspr\u00fcche f\u00fcr den Zahlungsverzug geltend zu machen. 6.3 Im Falle, dass der Kunde mehr als zehn (10) Kalendertage mit einer f\u00e4lligen Zahlung im Verzug ist, ist der Lieferant berechtigt, weitere Lieferungen von angemessenen Vorauszahlungen oder Sicherheiten abh\u00e4ngig zu machen. 6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Recht zur Aufrechnung gegen\u00fcber den Zahlungsanspr\u00fcchen des Lieferanten geltend zu machen, es sei denn, diese sind vom Lieferanten schriftlich best\u00e4tigt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. 7 Gefahr\u00fcbergang 7.1 Die Gefahr an den Produkten geht gem\u00e4\u00df den vereinbarten Incoterms\u00ae 2020 (vgl. Klausel 4) bei Lieferung an den Kunden \u00fcber. 8 Kontrolle 8.1 Es gilt \u00a7 377 HGB. 9 Leistungspflicht\/ eingeschr\u00e4nkte Gew\u00e4hrleistung 9.1 Im Zeitpunkt der Lieferung entsprechen die Produkte der\/den Spezifikation\/en, wie diese zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde(n). 9.2 Der Lieferant \u00fcbernimmt hinsichtlich der Verkehrsf\u00e4higkeit oder Eignung f\u00fcr einen bestimmte Zweck oder Gebrauch der Produkte weder explizit noch implizit eine Gew\u00e4hrleistung\/Garantie, es sei denn, diese wurde schriftlich vereinbart. 10 M\u00e4ngel\/Nichtkonformit\u00e4t 10.1 Unter der Voraussetzung, dass der Kunde gem\u00e4\u00df Klausel 8 rechtzeitigt eine schriftliche R\u00fcge vorgenommen hat, ist der Lieferant auf eigene Kosten aber nach eigenem Ermessen berechtigt, (1) die fehlerhaften oder nicht konformen Produkte innerhalb einer angemessenen Zeitspanne nachzubessern oder (2) zu ersetzen oder (3) eine Gutschrift f\u00fcr die betreffenden fehlerhaften oder nicht konformen Produkte auszustellen. 10.2 Jeder Teil der fehlerhaften oder nicht konformen Produkte, der vom Lieferanten ersetzt wird, wird beim Erhalt zum Eigentum des Lieferanten. 10.3 Falls es der Lieferant schuldhaft vers\u00e4umt, innerhalb angemessener Zeit die M\u00e4ngel gem\u00e4\u00df Klausel 10.1 zu beheben, ist der Kunde berechtigt, einen Preisnachlass entsprechend der M\u00e4ngel oder Nichtkonformit\u00e4t zu verlangen oder den Auftrag zu stornieren. Auftr\u00e4ge, die von den Fehlern oder der Nichtkonformit\u00e4t nicht betroffen sind, k\u00f6nnen nicht storniert werden. 10.4 Der Kunde kann Anspr\u00fcche auf Nachbesserung, Ersatz, Stornierung und\/oder Preisnachlass nur dann geltend machen, wenn dieser innerhalb von zw\u00f6lf (12) Monaten ab Gefahr\u00fcbergang dem Lieferanten diesbez\u00fcglich eine schriftliche Mitteilung gemacht hat. Diese Regelung gilt jedoch nicht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ambrosia.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/731"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ambrosia.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ambrosia.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ambrosia.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ambrosia.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=731"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.ambrosia.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/731\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2606,"href":"https:\/\/www.ambrosia.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/731\/revisions\/2606"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ambrosia.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=731"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}